Vorsorge & Nachlass 
 Für den sorgenfreien Blick in die Zukunft 


 


VOLLMACHT – SELBSTBESTIMMT handeln, wenn es darauf ankommt

Ohne eine rechtsgültige Vorsorgevollmacht entscheidet im Ernstfall das Gericht. Selbst Ehepartner oder nächste Angehörige dürfen dann weder die Post öffnen noch über Konten verfügen oder medizinische Entscheidungen treffen – stattdessen wird eine gesetzliche Betreuung angeordnet.

Damit Ihre Liebsten im Bedarfsfall wirklich handlungsfähig bleiben, ist eine rechtssichere Vorsorgevollmacht unerlässlich. Sie regelt klar, wer für Sie entscheidet, wenn Sie es selbst nicht mehr können – und schützt Ihre Familie vor unnötiger Bürokratie und emotionaler Belastung.



ACHTUNG!

Juristen empfehlen, Vollmachten bereits ab Volljährigkeit zu erteilen, da Eltern volljähriger Kinder nicht automatisch als Vertreter agieren können. Bestehende Vollmachten lassen sich jedoch flexibel widerrufen und aktualisieren.

Folgende Vollmachten biete ich an: 

  • Vorsorgevollmacht / Generalvollmacht
  • Teilvollmacht
  • Unternehmervollmacht (Einzelunternehmen, Kleinunternehmen, Freiberufler auf Honorarbasis)




Haben Sie noch mehr Fragen die Sie beschäftigen? Dann lassen Sie sich am besten professionell beraten, damit alle Formvorschriften eingehalten und nichts übersehen wird. Denn juristische Dokumente haben immer die höchste Akzeptanz!


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