VORSORGEVOLLMACHT & GENERALVOLLMACHT
Mit einer Vollmacht geben Sie Ihrer absoluten Vertrauensperson die Befugnis, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Dadurch können wichtige Angelegenheiten schneller und präziser erledigt werden. Den Umfang dieser Vollmacht können Sie selbst bestimmen und individuell festlegen.
ACHTUNG!
Juristen empfehlen, Vollmachten bereits ab Volljährigkeit zu erteilen, da Eltern volljähriger Kinder nicht automatisch als Vertreter agieren können. Bestehende Vollmachten lassen sich jedoch flexibel widerrufen und aktualisieren.
Warum sollte jeder eine Vorsorgevollmacht erstellen?
- um eine gesetzlich kontrollierte Betreuung zu verhindern
Welchen Umfang hat eine Vollmacht?
- Gesundheitsfürsorge und Pflegebedürftigkeit
- Aufenthalt- und Wohnungsangelegenheiten
- Rechtsverkehr (öffnen der Post, Umgang mit Behörden, Krankenkassen, Versicherungen, etc.)
- Vermögenssorge (Vermögen verwalten, Vertretung gegenüber Banken, Umgang mit Immobilien, Gesellschafterrechte, Schenkungen, etc.)
- weitere Bestimmungen (Untervollmacht, Insichgeschäft §181 BGB, Haftungsbefreiung, Sorgerechtsvollmacht, etc.)
Wann ist diese Vollmacht gültig?
- die Vollmacht ist ab Unterschrift und Übergabe - sofort gültig!
- Achtung vor Missbrauch!!! (ich biete Ihnen zusätzlich eine 24 h - 7 Tage Lösung für eine sichere Verwahrung Ihrer Dokumente)
Wie kann diese Vollmacht eingegrenzt werden?
- durch Teilvollmachten (siehe unten)
- durch eine festgelegte Rangfolge der bevollmächtigten Personen
Was passiert wenn ich keine Vollmacht erstellt habe und geschäftsunfähig werde?
- es kommt zu einer gesetzlich kontrollierten Betreuung
- das Betreuungsgericht bestimmt einen gesetzlichen Betreuer der sich ab sofort um all Ihre Angelegenheiten kümmern wird
- das kann eine fremde Person oder ein naher Angehöriger sein
- beide Personengruppen werden vom Gericht bestellt und kontrolliert (auch der Ehepartner steht ab sofort unter der Aufsicht und Kontrolle des Betreuungsgerichts)
Was kann mir passieren, das ich als geschäftsunfähig betrachtet werde?
- Folgen eines Unfalls
- Koma
- Schlaganfall
- Demenz oder andere altersbedingte, hirnschädigende Krankheiten
- Erwachsene, die aufgrund Ihrer Erkrankung, keine Entscheidungen im eigenen Interesse treffen können (Sucht: Alkohol, Drogen)
TEILVOLLMACHT
Mit Teilvollmachten reduzieren Sie den Umfang der Befugnisse für Ihre Vertrauensperson. Bitte beachten Sie, dass alle Bereiche die ausgeschlossen werden, automatisch in die gesetzliche Betreuung fallen, sollte es zur Geschäftsunfähigkeit kommen.
Wann ist eine Teilvollmacht sinnvoll?
- bestimmte Bereiche unter Kindern aufteilen (z. B. Ihr Sohn kümmert sich um die Finanzen und Rechtsgeschäfte und Ihre Tochter um Ihren Aufenthalt und die Gesundheitssorge)
- Sie sind noch relativ jung oder möchten über einen längeren Zeitraum ins Ausland gehen? Dann können Sie Ihren Eltern eine Teilvollmacht erstellen, sodass sie sich während Ihrer Abwesenheit um Ihre Versicherungen, Post und Gesundheitssorge kümmern können. Denn auch diese Vollmacht ist ab Unterschrift und Übergabe sofort gültig.
UNTERNEHMERVOLLMACHT
(Einzelunternehmen, Kleinunternehmen, Freiberufler auf Honorarbasis)
Eine Unternehmervollmacht ist mindestens genauso wichtig, wie eine Vorsorgevollmacht. Die notarielle Beglaubigung dieser Vollmacht, ist sogar zwingend erforderlich, ansonsten ist sie ungültig.
Was beinhaltet diese Vollmacht?
- Mit dieser Vollmacht legen Sie den Umfang der Befugnisse fest, Eintragungen oder Löschungen im Handelsregister, Insichgeschäfte nach § 181 BGB, Formwechsel in eine GmbH, Erstellen von Untervollmachten und noch viel mehr.
Was passiert, wenn ich keine Unternehmervollmacht erstellt habe und geschäftsunfähig werde?
- Wenn Sie als Unternehmer plötzlich geschäftsunfähig werden, kommt es zur gesetzlichen Betreuung im Unternehmen. Auch Ihr Lebenspartner ist nicht befugt, das Unternehmen weiterzuführen oder zu verkaufen. Das Inventar, aber auch das Fuhrpark, welches auf das Unternehmen läuft, darf Ihr Lebenspartner nicht mehr nutzten. Ebenfalls können die Löhne der Mitarbeiter nicht ohne weiteres ausgezahlt werden. Denn ab sofort steht alles unter der Kontrolle des Betreuungsgerichts.
- Der gesetzliche Betreuer muss nicht vom Fach sein, d. h. er muss nicht die Fachkenntnisse zu Ihrem Unternehmen besitzen. Die Verwaltung wird somit einem Fremden ohne jeglichen Bezug zum Unternehmen überlassen.
Haben Sie noch mehr Fragen die Sie beschäftigen? Dann lassen Sie sich am besten professionell beraten, damit alle Formvorschriften eingehalten und nichts übersehen wird. Denn juristische Dokumente haben immer die höchste Akzeptanz!