Vorsorge & Nachlass 
 Für den sorgenfreien Blick in die Zukunft 



PATIENTENVERFÜGUNG

In Ihrer Patientenverfügung legen Sie bereits im Voraus fest, welche medizinischen Behandlungen Sie im Falle einer späteren Entscheidungsunfähigkeit wünschen oder ablehnen. Es ist wichtig, dass Ihre Patientenverfügung klar und präzise formuliert ist und mit den jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen übereinstimmt. 

Wenn Sie an einer chronischen oder unheilbaren Erkrankung leiden, sollte Ihre Patientenverfügung mit einem Facharzt, spätestens alle 2 Jahre, neu erstellt werden. Nur so, kann Ihre Verfügung an Ihren Krankheitsverlauf angepasst werden. Generell ist eine Patientenverfügung immer gültig, bis eine neue erstellt wird.




Für welche Situationen kann diese Verfügung gelten?

  • In Todesnähe
  • bei unheilbaren Krankheiten im Endstadium
  • bei Hirnschädigung
  • bei Hirnabbau


Welche Maßnahmen kann ich ablehnen oder verlangen?  

  • Sie können lindernde Pflegemaßnahmen (Mundpflege gegen das Durstgefühl) sowie lindernde ärztliche Maßnahmen (Medikamente zur Bekämpfung von Schmerzen) verlangen
  • Maßnahmen zur Lebensverlängerung oder Lebenserhaltung (maschinelle Beatmung, Dialyse, Operationen, künstliche Ernährung) ablehnen


Haben meine Angehörigen trotzdem  ein Mitspracherecht?

  • Sie können Ihre Patientenverfügung "Verbindlich" erstellen oder aber Sie erlauben Ihren Liebsten mögliche  "Interpretationen", das bedeutet, dass Ihre Angehörigen nach eigenem Ermessen und nach ärztlicher Aufklärung, Entscheidungen zu weiteren Behandlungsmaßnahmen treffen dürfen

 

Was kann ich noch festlegen? 

  • Organspende ja/nein
  • gewünschter Aufenthaltsort am Lebensende
  • gewünschter Beistand am Lebensende (Ärzte, Vertreter bestimmter Glaubensgemeinschaften)



Ob Sie Organe spenden möchten oder nicht, ist Ihre persönliche Entscheidung. Eine Empfehlung ist jedoch diesen Wunsch auf einem Organspendeausweis festzuhalten. Dort können Sie der Organspende zustimmen oder widersprechen.

ACHTUNG!
In manchen Ländern ist man automatisch Organspender (z. B. Österreich). Wenn Sie dies nicht möchten, dann sollten Sie explizit widersprechen.








BETREUUNGSVERFÜGUNG

Die Betreuungsverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem festgelegt wird, wer im Falle von rechtlicher Handlungsunfähigkeit als Betreuer agieren soll. Diese Verfügung ermöglicht es, selbst zu bestimmen, wer die Verantwortung übernimmt, wenn man nicht mehr in der Lage ist, eigene Angelegenheiten zu regeln. Damit behält man eine gewisse Kontrolle über die zukünftige Betreuung und stellt sicher, dass persönliche Wünsche respektiert werden.





PFLEGEVERFÜGUNG

Die Pflegeverfügung ist eine Vorausplanung, in der festgelegt wird, wie man im Falle von Pflegebedürftigkeit betreut werden möchte. Sie ermöglicht es, persönliche Präferenzen und Bedürfnisse zu artikulieren, um sicherzustellen, dass die individuelle Pflege im Einklang mit den eigenen Wünschen erfolgt.

Mit dieser Verfügung kann sich das zukünftige Pflegepersonal einen exakteren Überblick zu Ihrer Persönlichkeit, Ihren Vorlieben und Gewohnheiten machen, was eine Kennenlernphase deutlich erleichtern wird.



 

Was ist für das Pflegepersonal wichtig zu wissen?

  • Essgewohnheiten und Lieblingsgetränke
  • Kleidungsgewohnheiten 
  • Körperpflege (kosmetische Versorgung)
  • Ruhe- und Schlafgewohnheiten
  • Bücher und Zeitschriften
  • Religionszugehörigkeit




TRAUERVERFÜGUNG

Eine Trauerverfügung ist ein Dokument, in welchem Sie im Voraus Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen für die eigene Beerdigung festhalten. Die Trauerverfügung dient dazu, sicherzustellen, dass Ihre individuellen Vorstellungen respektiert und umgesetzt werden, aber auch um Ihren Angehörigen eine klare Richtlinie für die Ausrichtung der Beerdigungszeremonie zu geben.



Was kann ich bereits im Voraus planen?

  • Ort der Bestattung
  • Art der Bestattung (Erdbestattung, Feuerbestattung, Bestattung ohne Kirche, anonyme Bestattung)
  • Wünsche für die Trauerfeier (Bestattungsinstitut, Chor, Grabrede, uvm.)
  • Kontaktdaten deiner Freunde oder Bekannten, welche im Todesfall benachrichtig werden sollen
  • und natürlich vieles mehr



 
 
 
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