TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG
Als Ihre Testamentsvollstreckerin trete ich in Aktion, um ab dem Zeitpunkt Ihres Todes die Wünsche im Testament zu erfüllen. Als eine Art verlängerter Arm handle ich in Ihrem Sinne. Gleichzeitig bin ich für Ihre Angehörigen da, stehe als Ansprechpartner zur Verfügung und entlaste sie in jeder Hinsicht bei der Abwicklung des Erbes.
Abwicklungsvollstreckung §§ 2203, 2204 BGB
Klassische Vollstreckung und Abwicklung des Nachlasses
Vermächtnisvollstreckung § 2223 BGB
Einzelne Vermächtnisse werden zur Ausführung gebracht
Verwaltungsvollstreckung § 2209 BGB
Verwaltung des Nachlasses bis zur Erfüllung bestimmter Bedingungen z. B. Volljährigkeit, Studium
Dauertestamentsvollstreckung § 2209 BGB
Konkrete Ansagen werden über Jahre hinweg umgesetzt (bei bedürftigen Kindern)