Vorsorge & Nachlass 
 Für den sorgenfreien Blick in die Zukunft 



TESTAMENT

Aufgrund der hohen Kosten bei Notaren verzichten viele Menschen auf ein beurkundetes Testament, was schwerwiegende Folgen haben kann. Ich biete Ihnen eine bezahlbare und rechtssichere Lösung zur Testamentserstellung, die nicht nur verständlich, sondern auch im Einklang mit deutschen Gesetzen steht: Und zwar das handschriftliche Testament.

Beide Arten sind in Deutschland rechtsgültig. Allerdings können bei handschriftlichen Testamenten, besonders bei selbst verfassten, Unklarheiten oder Widersprüche auftreten, was zu Missverständnissen oder Streit führen kann. Das kann verhindert werden – und diese Lösung erhalten Sie von mir.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie ein Testament erstellen sollten oder nicht, dann stellen Sie sich folgende zwei Fragen.

1. Wer wird mein gesetzlicher Erbe, wenn ich heute sterbe?
2. Ist das eine gute Lösung?

Vielleicht können Sie anhand der Antworten die richtige Entscheidung für Sie und Ihre Angehörigen treffen.

Ohne ein Testament kommt es zur gesetzlichen Erbfolge. Dadurch entstehen meist Erbengemeinschaften, welche oft als "Streitgemeinschaften" bezeichnet werden. Denn ab dem Eintreten des Erbfalls dürfen die Erben aus dieser Gemeinschaft, alle Entscheidungen nur gemeinsam treffen. Was oft mit Differenzen und Spannungen verbunden ist.


Folgende Testamente biete ich an:





BERLINER TESTAMENT

Dieses Testament bietet Ihnen als Ehepartner / Lebensgemeinschaften viele Gestaltungsmöglichkeiten und Sicherheiten für den überlebenden Partner. Mit den richtigen Klauseln können Sie z. B. Pflichtteilsansprüche verhindern, Vermächtnisse hinterlassen, Steuerfreibeträge gekonnt ausschöpfen und noch vieles mehr.




Wer darf ein Berliner Testament erstellen?

  • verheiratete Ehepaare
  • eingetragene Lebenspartnerschaften
  • gewöhnlicher Aufenthaltsort: Deutschland


Was ist das Besondere an diesem Testament?

  • im ersten Erbfall, beerben sich die Eheleute gegenseitig und eure Kinder können nur den Pflichtteil fordern
  • wenn Sie keine Kinder haben, können die Eltern des Verstorbenen, auch nur den Pflichtteil fordern
  • Bei kinderlosen Paaren, erben die Eltern des Verstorbenen 25% des Nachlasses. Mit einem vorhandenem Testament dürfen die Eltern nur 12,5% als Pflichtteil fordern.
  • Dieses Testament umfasst auch die Sorgerechtsregelung für minderjährige Kinder. Falls Ihnen und dem anderen Elternteil etwas zustoßen sollte, können Sie hier festlegen, wer die Personensorge und Vermögenssorge für Ihre minderjährigen Kinder übernehmen soll.


Was sind Pflichtteile?

  • Das sind 50% vom gesetzlichen Erbanteil. Nehmen wir an es existiert kein Testament und Sie würden lt. Gesetz 50.000,00€(=Erbanteil) erben. Wenn aber ein Testament vom Verstorbenen erstellt wurde und Sie sind enterbt worden, dann können Sie durch einen Antrag trotzdem Ihren Pflichtteil fordern, das wären dann 25.000,00 € = Pflichtteilsanspruch. 
  • Pflichtteile werden nur auf Antrag fällig 
  • Verjährungsfrist: 3 Jahre ab Ihrer Kenntnisnahme vom Todesfall




EINZELTESTAMENT

In diesem Testament können Sie alle Ihre tiefsten Wünsche und Herzensangelegenheiten festhalten. Hier haben Sie die Macht, nicht nur Ihren Liebsten Ihren Segen zu hinterlassen, sondern auch Fremden wie  z. B. Freunden, Pflegekräften oder sogar Ihren Nachbarn Ihre Vermächtnisse zu übertragen.

Dies ist Ihre Verfügung von Todeswegen — Ihr letzter Wille!




Was sollte ich trotz der Erstellung dieses Testaments beachten?

  • auch hier können Ihre Angehörigen den Pflichtteil fordern (falls Sie jemanden enterben möchten oder nicht bedacht haben)
  • wenn Sie sonstige Personen beerben wollen, dann achten Sie auf Steuerfreibeträge, diese sind bei dieser Personengruppe sehr niedrig (vielleicht können bereits zu Lebzeiten Schenkungen vorgenommen werden)




BEDÜRFTIGENTESTAMENT

Dieses Testament, ist meiner Ansicht nach eine wunderbare Lösung für Familien mit bedürftigen Kindern. Als bedürftig, gelten Menschen mit Behinderung oder finanziell in Not geratene Kinder.
Ein Bedürftigentestament ermöglicht es den Erben am Nachlass teilhaben zu lassen, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass Dritte (Sozialstaat, sonstige Gläubiger) keinen Zugriff haben.

Durch die Anordnung von Vor- und Nacherbschaft mit dauerhafter Testamentsvollstreckung im Testament können Sie als Erblasser sicherstellen, dass das Vermögen auch nach dem Tod des Bedürftigen in der Familie bleibt. Der bedürftige Erbe hat keinen direkten Zugriff, stattdessen stellt ein Testamentsvollstrecker regelmäßig finanzielle Mittel bereit, welche geschützt vor Gläubigerforderungen sind. Stirbt der bedürftige Erbe, geht das verbleibende Vermögen an den Nacherben.

Die Gestaltung dieses Testaments ist sehr komplex und daher nur mit einer Rechtsberatung zu empfehlen.




Welche Vorteile hat mein bedürftiges Kind durch eine Dauertestamentsvollstreckung?

Ihr Kind soll nicht am Existenzminimum leben müssen. In diesem Testament können Sie bestimmte Maßnahmen festlegen, um sicherzustellen, dass es weiterhin unterstützt und das Vermögen nicht vollständig aufgebraucht wird. Sie können beispielsweise anordnen, dass Ihr bedürftiges Kind spezielle medizinische Maßnahmen oder Therapien aus dem Nachlass finanziert bekommt.




UNTERNEHMERTESTAMENT

Für den Fall, dass Sie als Unternehmer weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Jeder Erbe wird entsprechend seiner Erbquote auch am Unternehmen im Nachlass beteiligt. 

Daher ist es ratsam, dass Sie als Unternehmer frühzeitig festlegen, welcher der Erben das Unternehmen übernehmen soll. Diese Regelung kann durch entsprechende Anweisungen im Testament getroffen werden.



Muss ich für mein Privatvermögen ein gesondertes Testament erstellen?

Ihre Wünsche in Hinsicht auf Ihr Privatvermögen können ebenfalls in diesem Testament festgehalten werden. Beide Bereiche (Unternehmen und Privat) können hier berücksichtigt und erfasst werden.





Es ist ratsam Ihr verfasstes Testament beim Amtsgericht zu hinterlegen. Dadurch wird es automatisch in der Bundesnotarkammer registriert, sicher aufbewahrt und ist vor ungewolltem Verlust geschützt.



 
 
 
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